Lohn


Sehr aufwendig im Rahmen der Verwaltung eines Unternehmens ist die Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Hier sind neben den steuerlichen Vorschriften auch sozialversicherungsrechtliche Regelungen zu beachten. Ihre Pflichten als Arbeitgeber gehen weit über die reine Erstellung der Gehaltsabrechnung für Ihren Mitarbeiter hinaus.

Sie müssen zudem regelmäßig pünktlich und korrekte Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise für die Krankenversicherung, Lohnsteueranmeldungen für das Finanzamt, Meldungen an Versorgungswerke und die Berufsgenossenschaft und Meldungen an andere Behörden erstellen.

Die Erfüllung dieser Pflichten wird zudem dadurch erschwert, dass sämtliche Meldungen auf elektronischen Weg übermittelt werden müssen und hierfür eine leistungsfähige Lohnabrechnungs-Software nötig ist deren Bedienung in der Regel nicht trivial ist. Im Ergebnis ist es aufgrund der umfangreichen Pflichten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen vorteilhaft die Erstellung der Lohnabrechnungen durch einen externen Dritten erledigen zu lassen.

Unsere Aufgabe ist daher für unsere Mandanten pünktlich und vollständig die Abrechnung Ihrer Löhne und Gehälter durchzuführen. Auf die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und die Sicherheit Ihrer Daten können Sie sich verlassen.

Folgende Tätigkeiten stehen dabei im Vordergrund:

Einrichtung der Lohnbuchführung/ Erstellung der Lohnabrechnung
Übermittlung der Lohnsteueranmeldung, der Sozialversicherungsmeldungen sowie der Meldungen zur Berufsgenossenschaft
Meldungen der Daten im Rahmen des Elena-Verfahrens
Management des elektronischen Zahlungsverkehrs im Rahmen der Lohnbuchhaltung (Übermittlung der Zahlungsaufträge an Ihr Kreditinstitut)
Erstellung von Sonderabrechnungen wie z.B. den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Pfändungen, Tantiemen etc.
Erstellung von Lohnbuchungslisten
Anfertigung sämtlicher Meldungen im Rahmen der Gehaltsabrechnung wie Schwerbehindertenausgleichsabgabe, Sofortmeldungen neuer Arbeitnehmer, sozialversicherungsrechtliche Meldungen etc.
Führung von Lohnkonten
Betreuung der Lohnsteuerprüfung und Sozialversicherungsprüfung
Erstellung aller Bescheinigungen im Rahmen der Gehaltsabrechnung z. B. Entgeltbescheinigung, Arbeitsbescheinigungen, Lohnsteuerbescheinigungen etc.
Anfertigung von Anträgen wie z.B. den Antrag auf Kurzarbeitergeld
Erstattungsanträge bei Krankheit und Mutterschaft der Arbeitnehmer
Berechnung der Personalkosten
Simulation von Gehaltserhöhungen
Beratung bei der betrieblichen Altersvorsorge der Angestellten
Reisekostenabrechnung
Personalkostenplanung- und Controlling
Beratung in allen Abrechnungsangelegenheiten wie Vergleich unterschiedlicher Steuermerkmale z.B. Lohnsteuerklassenvergleich, Kinderfreibeträge
Personalverwaltung

Ihre Vorteile

Schnelle Bearbeitung durch Einsatz modernster Lohnabrechnungs-Software
Hilfestellung auch bei schwierigen Einzelfragen
Kostenvorteil gegenüber der unternehmensinternen Abrechnung der Gehälter
Die Daten der Lohnabrechnung werden im Datev-Rechenzentrum gesichert






Kontakt

Kanzlei Stubenitzky PartGmbB
Bahnhofstrasse 25
37327 Leinefelde-Worbis, OT Leinefelde
info@stubenitzky.de

Telefon: 03605 5699-0

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