Buchführung

Buchführung oder Lohnabrechnung selbst durchführen

Mandanten, die die Buchführung oder Lohnabrechnung selbst erstellen möchten, unterstützen wir durch fachliche und organisatorische Dienstleistungen sowie Hilfen bei Fragen zum Software-Handling. In der folgenden Demo erfahren Sie, wie unsere Unterstützung konkret aussieht: von der Bereitstellung der nötigen Programme bis hin zur Beratung im Rahmen einer unterjährigen Besprechung des bevorstehenden Jahresabschlusses.

Aktuelle Auswertungen erhalten und mit dem Steuerberater besprechen

Wir stellen Ihnen stets aktuelle OPOS-Listen oder Zahlungs- und Mahnvorschläge online zur Verfügung, die Sie sofort verwenden können. Auf dem gleichen Weg leiten wir Ihnen auch andere Auswertungen weiter, z. B. die monatliche BWA. In der folgenden Demo erfahren Sie, wie Sie im Programm auf die bereitgestellten Auswertungen zugreifen können, diese z.B. für Ihre Lieferantenzahlungen und Kundenmahnungen sowie für die Zahlungen der Lohn- und Lohnnebenkosten verwenden und wie Sie die Auswertungen  regelmäßig mit uns besprechen können.

Belegübermittlung mit Unterstützung einer automatischen Rechnungserkennung

Wenn Sie uns Ihre Belege laufend elektronisch zukommen lassen, kann eine Software aus den gefaxten oder gescannten Ein- und Ausgangsrechnungen (siehe entsprechende Demos) Informationen automatisch erkennen. In der Demo erfahren Sie, wie Sie – programmgestützt – automatisch erkannte Buchungsinformationen online ergänzen können.

Belege scannen und an Steuerberater senden

Zeitnahes Buchen ist die Voraussetzung dafür, dass wir Ihnen die Informationen liefern können, die Sie brauchen, um Ihr Unternehmen durch ein unterjähriges Controlling erfolgreicher zu machen, vor allem hinsichtlich der Liquidität. Dazu gehören z.B. eine aktuelle OPOS-Liste oder Zahlungs- und Mahnvorschläge. In der Demo sehen Sie, wie Sie hierzu Ihre Belege täglich oder wöchentlich einscannen und über einen Internet-PC an das DATEV-Rechenzentrum senden können. Neben den Belegen für die Finanzbuchführung können natürlich auch Belege für Ihre Lohnabrechnung (z. B. Stundenzettel) sowie private Belege für die Einkommensteuer gescannt werden.

Wie faxen Sie Ihre Belege an Ihren Steuerberater?

In der folgenden Demo erfahren Sie schließlich, wie Sie Ihre Belege täglich oder wöchentlich per Fax an das DATEV-Rechenzentrum senden können. Wiederum gilt, dass neben den Belegen für die Finanzbuchführung natürlich auch Belege für Ihre Lohnabrechnung (z. B. Stundenzettel) sowie private Belege für die Einkommensteuer gefaxt werden können.