Die Bedeutung des Steuerstrafrechts steigt ständig. Dies hat zum einen mit dem Anstieg der staatlichen Überwachung der finanziellen Verhältnisse der Bürger zu tun. Zum anderen kommen vermehrt bei ganz normalen Steuerverfahren Steuerfahnder zur Prüfung eventuell strafrechtlich relevanter Sachverhalte zum Einsatz. Diese Umstände führen zu einem wachsenden Beratungsbedarf gerade in diesem Bereich, weil die Anzahl der Ermittlungsverfahren steigt.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts, insbesondere:

  • Nacherklärung bisher unversteuerter Auslandskonten
  • Liechtensteiner und Schweizer Bankkonten
  • Legalisierung von unversteuertem Auslandsvermögen einschließlich aller erforderlichen Steuerrklärungen
  • Verfolgung von Steuerhinterziehung durch Schätzungsmethoden
  • Steuerhinterziehung durch Gestaltungsmissbrauch
  • strafbefreiende Selbstanzeigen
  • Beratung bei Maßnahmen der Steuerfahndung
  • Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren (Durchsuchung, Beschlagnahme, Untersuchungshaft)
  • Verteidigung in allen Verfahrensstadien (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverhandlung)
  • Mitwirkung bei Verfahrenserledigung ohne Anklage (Einstellung gem. § 153, 153a StPO)